Das sollte in die Reiseapotheke

Packliste für die Reisepotheke

Im Urlaub krank werden ist unangenehm. Noch unangenehmer wird’s aber, wenn sie dann nicht die richtigen Medikamente greifbar haben. Wichtig ist aber: bei jeder ernsthaften Erkrankung sollte ein Arzt konsultiert werden. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände empfiehlt unter anderem folgende Medikamente:

  • Medikamente gegen Durchfall
  • Medikamente gegen Verstopfung
  • Mittel gegen Kopfschmerzen und Fieber
  • Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen ( Zäpfchen, Kaugummi oder Pflaster)
  • Mittel gegen Sodbrennen
  • Mückenschutz
  • Salbe gegen Augenreizungen
  • Nasenspray
  • Desinfektionsmittel
  • Pflaster und Verband (evtl. Salbe gegen Prellungen)
  • Mittel gegen Sonnenbrand o Pinzette (zum Entfernen von Splittern und Zecken)
  • Medikamente, auf die sie auch zu Hause angewiesen sind

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Medikamente ins Handgepäck oder in den Koffer?

Sie sollten die Medikamente nicht komplett in den aufgegebenen Koffer packen. Das Aufteilen auf Handgepäck und Koffer minimiere das Risiko, dass man beim Verlust eines Gepäckstücks am Urlaubsort plötzlich ohne wichtige Medikamente dasteht. Regeln fürs Handgepäck: Medizin darf in fester Form unbeschränkt im Handgepäck mitgenommen werden. Bei Salben oder anderer flüssiger Medizin gelten die gleichen Regeln wie für alle Flüssigkeiten im Handgepäck: Pro Behälter sind maximal 100 Milliliter erlaubt.

Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max. 1 Liter Inhalt untergebracht sein. Da das Sicherheitspersonal im Zweifelsfall einen Nachweis für die Notwendigkeit verlangen kann, sollten vor allem Medikamente mit dem Namen des Patienten und der individuellen Dosierungsangabe beschriftet sein. Dies wird meist standardmäßig in der Apotheke, durch einen Aufkleber, vorgenommen.

Eine persönliche Bescheinigung des Arztes für benötigte Medikamente und Spritzen, zum Beispiel für Diabetiker, ist sehr ratsam. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist ein spezielles Formular notwendig, das vom Arzt ausgefüllt werden muss.